Verantwortlich für diese Seite: Redaktion Pfarrei Stäfa
Bereitgestellt: 05.05.2025
Wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.30 Uhr, ein.
Roger Stupf,
Datum und Zeit: Mittwoch, 18. Juni 2025, 19.30 Uhr
Ort: Pfarreizentrum St. Verena, Stäfa
Traktanden:
1. Abnahme Jahresrechnung 2024
2. Ergänzungswahl Mitglied Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026.
Zur Wahl steht Anna Wald.
3. Wahl Pfarreibeauftragter Amtszeit 2024-2030.
Zur Wahl steht Bruno Gut-Fuchs.
Die Wahl erfolgt geheim.
4. Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement
Im Anschluss an die Versammlung: Informationen der Kirchenpflege sowie der Kirchenstiftung und Austausch.
Die Akten liegen ab Mittwoch, 4. Juni 2025, bis Mittwoch, 18. Juni 2025, während der Bürostunden im Sekretariat der Katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, Stäfa, zur Einsicht auf und können auf dieser Webseite heruntergeladen werden.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Kirchenpflege
Datum der ersten Publikation: 22. April 2025
Ort: Pfarreizentrum St. Verena, Stäfa
Traktanden:
1. Abnahme Jahresrechnung 2024
2. Ergänzungswahl Mitglied Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026.
Zur Wahl steht Anna Wald.
3. Wahl Pfarreibeauftragter Amtszeit 2024-2030.
Zur Wahl steht Bruno Gut-Fuchs.
Die Wahl erfolgt geheim.
4. Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement
Im Anschluss an die Versammlung: Informationen der Kirchenpflege sowie der Kirchenstiftung und Austausch.
Die Akten liegen ab Mittwoch, 4. Juni 2025, bis Mittwoch, 18. Juni 2025, während der Bürostunden im Sekretariat der Katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, Stäfa, zur Einsicht auf und können auf dieser Webseite heruntergeladen werden.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Kirchenpflege
Datum der ersten Publikation: 22. April 2025