Verantwortlich für diese Seite: Redaktion Pfarrei Stäfa
Bereitgestellt: 10.12.2025
Die Kirchgemeindeversammlung der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa hat am 26. November 2025 allen Anträgen der Kirchenpflege zugestimmt.
Roger Stupf,
An der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2025 im Verenasaal nahmen 38 Stimmberechtigte teil.
Die Kirchgemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefällt:
1. Abnahme Budget 2026 und Festlegung des Steuerfusses auf 11%: Zustimmung
2. Zusatzkredit für den Ersatz der Leuchten: Zustimmung
3. Verpflichtungskredit für die Sanierung des Glockengeläuts: Zustimmung
Traktandum 4 entfiel, da keine Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement eingegangen sind.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann ab der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 27.11.2025 Rekurs bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, eingereicht werden:
- Innert 5 Tagen: wegen Verletzung politischer Rechte oder deren Ausübung
- Innert 30 Tagen: wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit
Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 10. Dezember 2025, bis Donnerstag, 8. Januar 2026, während der Bürostunden im Sekretariat der kath. Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf und steht ab diesem Datum auf dieser Seite zum Download bereit.
Die Kirchenpflege Stäfa
Erstmals publiziert: Donnerstag, 27. November 2025
Die Kirchgemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefällt:
1. Abnahme Budget 2026 und Festlegung des Steuerfusses auf 11%: Zustimmung
2. Zusatzkredit für den Ersatz der Leuchten: Zustimmung
3. Verpflichtungskredit für die Sanierung des Glockengeläuts: Zustimmung
Traktandum 4 entfiel, da keine Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement eingegangen sind.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann ab der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 27.11.2025 Rekurs bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, eingereicht werden:
- Innert 5 Tagen: wegen Verletzung politischer Rechte oder deren Ausübung
- Innert 30 Tagen: wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit
Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 10. Dezember 2025, bis Donnerstag, 8. Januar 2026, während der Bürostunden im Sekretariat der kath. Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf und steht ab diesem Datum auf dieser Seite zum Download bereit.
Die Kirchenpflege Stäfa
Erstmals publiziert: Donnerstag, 27. November 2025
