Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2025

Die Kirchenpflege dankt allen Teilnehmenden der Kirchgemeindeversammlung herzlich für ihre Anwesenheit und das entgegengebrachte Vertrauen.
Roger Stupf,
Stimmenzählerin und Stimmenzähler:

Die Kirchgemeindeversammlung hat folgende Personen als Stimmenzähler gewählt:
- Irmgard Zollinger
- Ruedi Röllin

Beschlüsse:

Die Kirchgemeindeversammlung der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Abnahme Jahresrechnung 2024 der kath. Kirchgemeinde Stäfa
Die Jahresrechnung 2024 der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa wurde genehmigt.

2. Ergänzungswahl Mitglied Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026
Anna Wald wurde einstimmig als Mitglied der Kirchenpflege für die verbleibende Amtsdauer 2022–2026 gewählt.

3. Wahl des Pfarreibeauftragten für die Amtszeit 2024–2030
Bruno Gut-Fuchs wurde als Pfarreibeauftragter für den Rest der Amtsdauer 2024–2030 gewählt.
Das Wahlresultat im Überblick:
• Anzahl Stimmabgaben: 103
• Absolutes Mehr: 53
• Ja-Stimmen: 76
• Nein-Stimmen: 23
• Enthaltungen: 4

4. Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement
Das Traktandum entfiel, da keine Anfragen oder Initiativen eingegangen sind.

Wir gratulieren Bruno Gut-Fuchs und Anna Wald herzlich zur Wahl!

Das Protokoll der Versammlung steht unten zum Download bereit. Zudem liegt es ab dem 9. Juli 2025 während 30 Tagen während der Bürozeiten im Sekretariat der Katholischen Kirch-gemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 09. Juli 2025 an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Nächste Kirchgemeindeversammlung: Mittwoch, 27. November 2024, 19.30 Uhr

Erstpublikation dieser Seite: Dienstag, 8. Juli 2025

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