Verantwortlich für diese Seite: Redaktion Pfarrei Stäfa
Bereitgestellt: 29.10.2026
Herzliche Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa.
Datum und Zeit: Mittwoch, 25. November 2026, 19.30 Uhr
Ort: Pfarreizentrum St. Verena, Stäfa
Datum und Zeit: Mittwoch, 25. November 2026, 19.30 Uhr
Ort: Pfarreizentrum St. Verena, Stäfa
Traktanden:
1. Abnahme Budget 2027 und Festlegung des Steuerfusses
2. Ergänzungswahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 bis 2030
3. Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement
Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement:
Stimmberechtigte können Anfragen zu Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse einreichen und deren Beantwortung an der Kirchgemeindeversammlung verlangen. Anfragen sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich bei der Kirchenpflege einzureichen.
Im Anschluss informieren Kirchenpflege und Kirchenstiftung über aktuelle Themen, danach besteht Gelegenheit zum Austausch beim Apéro.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Aktenauflage
Die Akten liegen ab Mittwoch, 11. November 2026, bis Mittwoch, 25. November 2026, während der Bürostunden im Sekretariat der Katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, Stäfa, zur Einsicht auf und können hier auf der Webseite heruntergeladen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Kirchenpflege
Veröffentlichung der Einladung: Montag, 26. Oktober 2026
1. Abnahme Budget 2027 und Festlegung des Steuerfusses
2. Ergänzungswahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 bis 2030
3. Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement
Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement:
Stimmberechtigte können Anfragen zu Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse einreichen und deren Beantwortung an der Kirchgemeindeversammlung verlangen. Anfragen sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich bei der Kirchenpflege einzureichen.
Im Anschluss informieren Kirchenpflege und Kirchenstiftung über aktuelle Themen, danach besteht Gelegenheit zum Austausch beim Apéro.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Aktenauflage
Die Akten liegen ab Mittwoch, 11. November 2026, bis Mittwoch, 25. November 2026, während der Bürostunden im Sekretariat der Katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, Stäfa, zur Einsicht auf und können hier auf der Webseite heruntergeladen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Kirchenpflege
Veröffentlichung der Einladung: Montag, 26. Oktober 2026
