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Bereitgestellt: 04.12.2024
Die Kirchgemeindeversammlung der Katholischen Kirchgemeinde Stäfa hat am 27. November 2024 dem Budget 2025 zugestimmt und den Steuerfuss 2025 auf 11% festgelegt.
Roger Stupf,
An der Kirchgemeindeversammlung am 27. November 2024 im Verenasaal nahmen 39 Stimmberechtigte teil.
1. Die Kirchgemeindeversammlung hat den Anträgen zugestimmt:
a) Abnahme des Budgets 2025
b) Festlegung des Steuerfusses auf 11%
2. Die Ergänzungswahl für ein Mitglied der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026 konnte mangels Kandidaturen nicht durchgeführt werden.
3. Die Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement als 3. Traktandum entfällt, da kein Antrag oder Wortmeldung dazu erfolgt ist.
Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 4. Dezember 2024, bis Donnerstag, 2. Januar 2025, 16.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der kath. Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf und kann auf der Website www.pfarreistaefa.ch heruntergeladen werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 4. Dezember 2024 an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.
Die Kirchenpflege Stäfa
Erstmals publiziert: Mittwoch, 4. Dezember 2024
1. Die Kirchgemeindeversammlung hat den Anträgen zugestimmt:
a) Abnahme des Budgets 2025
b) Festlegung des Steuerfusses auf 11%
2. Die Ergänzungswahl für ein Mitglied der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026 konnte mangels Kandidaturen nicht durchgeführt werden.
3. Die Anfragen gemäss § 23 Kirchgemeindereglement als 3. Traktandum entfällt, da kein Antrag oder Wortmeldung dazu erfolgt ist.
Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 4. Dezember 2024, bis Donnerstag, 2. Januar 2025, 16.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der kath. Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf und kann auf der Website www.pfarreistaefa.ch heruntergeladen werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 4. Dezember 2024 an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.
Die Kirchenpflege Stäfa
Erstmals publiziert: Mittwoch, 4. Dezember 2024