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Bereitgestellt: 08.03.2023
Die Kirchenpflege dankt allen für die Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung und für das Vertrauen, das ihr entgegengebracht wurde.
Daniel Fasser,
Die Kirchgemeindeversammlung hat folgende Personen als Stimmenzähler gewählt:
Walter Fürer
Herbert Oberson
Die Kirchgemeindeversammlung hat den Anträgen zugestimmt:
Mangels Anfragen gemäss §23 Kirchgemeindereglement entfiel Traktandum 3.
Das Protokoll kann ab Mittwoch, 8. März 2023 auf dieser Webseite (siehe unten) heruntergeladen werden und liegt ab diesem Datum für 30 Tage während der Bürostunden im Sekretariat der katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 23.11.2022 an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Nächste Kirchgemeindeversammlung: Mittwoch, 14. Juni 2023, 19.30 Uhr
Walter Fürer
Herbert Oberson
Die Kirchgemeindeversammlung hat den Anträgen zugestimmt:
- Verpflichtungskredit über CHF 847‘000 inkl. MwSt. für Erneuerung der Heizanlage an der Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa (Bau einer Erdsonde-Wärmepumpe-Anlage inkl. Baumeisterarbeiten, Elektroinstallation, Heizanlage und diverse Arbeiten). Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um in der Zeit zwischen Kreditbewilligung und Ausführungsbeginn eingetretenen Preisänderungen gemäss Produktionskostenindex (PKI).
- Verpflichtungskredit über CHF 30‘000 inkl. MwSt. für Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED in den Gebäuden Pfarrhaus, Kirche und Pfarreizentrum (Liegenschaft Kreuzstrasse 15). Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um in der Zeit zwischen Kreditbewilligung und Ausführungsbeginn eingetretenen Preisänderungen gemäss Produktionskostenindex (PKI).
Mangels Anfragen gemäss §23 Kirchgemeindereglement entfiel Traktandum 3.
Das Protokoll kann ab Mittwoch, 8. März 2023 auf dieser Webseite (siehe unten) heruntergeladen werden und liegt ab diesem Datum für 30 Tage während der Bürostunden im Sekretariat der katholischen Kirchgemeinde, Kreuzstrasse 15, 8712 Stäfa, zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die gefassten Beschlüsse kann von der Veröffentlichung auf der Website der Pfarrei Stäfa am 23.11.2022 an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Nächste Kirchgemeindeversammlung: Mittwoch, 14. Juni 2023, 19.30 Uhr